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    18. März 2026

    HP Psych Prüfung März 2026 – Gruppe A: Inoffizieller Lösungsvorschlag

    Die schriftliche Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie hat heute stattgefunden. Viele von euch warten gespannt auf eine erste Einschätzung ihrer Ergebnisse. Der offizielle Lösungsschlüssel wird voraussichtlich am 5. April 2026 durch die Gesundheitsämter veröffentlicht.

    Bis dahin haben wir auf Basis unserer Fachkenntnisse und der uns gemeldeten Prüfungsfragen einen inoffiziellen Lösungsvorschlag für Gruppe A erstellt. Wichtig: Dies sind unsere Vorschläge, keine offiziellen Antworten. Einzelne Fragen können von den Gesundheitsämtern anders gewertet werden als hier angegeben.

    Inoffizieller Lösungsvorschlag – Gruppe A

    Nr.ThemaVorgeschlagene AntwortAnmerkung
    1Delir & Demenz (Fallbeispiel)B, C
    2Psychiatrische NotfälleA
    3Somatoforme StörungenC, E
    4BewusstseinsstörungenB, D
    5Paranoide PersönlichkeitsstörungA
    6Persönlichkeitsstörungen (falsche Aussage)DEinfachauswahl
    7AnamneseE
    8ICD-10 KlassifikationE
    9ZwangsstörungenD
    10Vulnerabilitäts-Stress-ModellC, D
    11AMDP / Psychopathologischer BefundB, E
    12Diagnose depressive Episode (Fallbeispiel)C
    13Dopaminerges SystemD, E
    14Ich-StörungenD
    15SuizidalitätA, EAnfechtbar – siehe unten
    16Depressive Störungen nach ICD-10D
    17Bipolare StörungB
    18Anhaltende affektive StörungenB, E
    19Wahnhafte DepressionA
    20SchizophrenieA, C
    21Borderline-PersönlichkeitsstörungD
    22ParkinsonoidA, C
    23Diagnose Herr L. (Fallbeispiel)DAnfechtbar – siehe unten
    24Schweigepflicht & DokumentationA, BAnfechtbar – siehe unten
    25Intelligenz & IQD
    26SuchterkrankungenD
    27EinwilligungsfähigkeitBAnfechtbar – siehe unten
    28Orientierungsstörungen (falsche Aussage)B

    Bestehensgrenze

    Für die HP-Psychotherapie-Prüfung gilt in der Regel eine Mindestquote von 75 % richtig beantworteter Fragen. Bei 28 Fragen entspricht das mindestens 21 korrekten Antworten. Bitte prüfe die genaue Regelung deines zuständigen Gesundheitsamts – einzelne Ämter verwenden abweichende Formulierungen ("mindestens 75 %" vs. "mehr als 75 %"), was an der Grenze entscheidend sein kann.

    Anfechtbare Fragen

    Vier Fragen dieses Prüfungsdurchgangs sind aus unserer Sicht inhaltlich diskutierbar und können bei Bedarf beim Gesundheitsamt angefochten werden. Wir empfehlen, zunächst den offiziellen Lösungsschlüssel abzuwarten (voraussichtlich 5. April 2026), bevor du aktiv wirst.

    Frage 23 – Diagnose Herr L. (Fallbeispiel)

    Unser Vorschlag: D (Aussagen 1, 2 und 3). Einige Kandidaten haben A (Aussagen 1 und 3) gewählt und können dies begründet anfechten. Die Fragestellung lautet „welche Diagnosen kommen am ehesten in Betracht" – also nach der wahrscheinlichsten Differenzialdiagnose. Das geschilderte Bild (Stimmen, Verfolgungsideen, Negativsymptomatik über drei Monate) erfüllt die ICD-10-Leitlinien der paranoiden Schizophrenie. Eine schwere depressive Episode mit Psychose setzt eine deprimierte Grundstimmung als Kernsymptom voraus – dieses ist im Fallbeispiel nicht beschrieben. Wer argumentiert, dass Aussage 2 damit weniger „am ehesten" zutrifft als die schizophrenen Differenzialdiagnosen 1 und 3, vertritt eine medizinisch begründbare Position.

    Frage 24 – Schweigepflicht & Dokumentation

    Unser Vorschlag: A und B. Andere Quellen nennen B und C. Der Streitpunkt liegt bei Aussage A: § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO gewährt das Zeugnisverweigerungsrecht Angehörigen von Heilberufen, deren Berufsausübung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert. Die Heilpraktikererlaubnis setzt eine staatliche Überprüfung voraus, jedoch keine staatlich vorgeschriebene Ausbildung – je nach Auslegung kann Aussage A daher korrekt oder falsch sein. Aussage C (Disziplinaraufsicht durch Berufsverbände) halten wir für sachlich unzutreffend, da Heilpraktiker keiner Pflicht-Kammer mit hoheitlicher Disziplinarbefugnis angehören und die Aufsicht beim Gesundheitsamt liegt.

    Frage 27 – Einwilligungsfähigkeit

    Unser Vorschlag: B (Aussagen 1, 4 und 5). Wer E (Aussagen 1, 3 und 4) gewählt hat, kann anfechten: Aussage 5 nennt das vollendete 16. Lebensjahr als Regelaltersgrenze für Einwilligungsfähigkeit. Dies steht im Spannungsverhältnis zu Aussage 4, die betont, dass Einwilligungsfähigkeit nicht allein vom Alter, sondern von der individuellen geistigen und sittlichen Reife abhängt. Da im deutschen Recht keine gesetzlich fixierte Altersgrenze für die Einwilligungsfähigkeit existiert, suggeriert Aussage 5 eine pauschale Altersgrenze, die der geforderten Einzelfallprüfung widerspricht.

    Was tun, wenn du knapp gescheitert bist?

    Falls dein vorläufiges Ergebnis unter 75 % liegt und eine der oben diskutierten Fragen für dich relevant ist, lohnt sich nach Erscheinen des offiziellen Lösungsschlüssels ein schriftlicher Widerspruch beim zuständigen Gesundheitsamt. Formuliere deine Begründung sachlich, beziehe dich auf die ICD-10-Kriterien bzw. die einschlägigen Rechtsnormen und schildere, warum deine Antwort medizinisch oder rechtlich vertretbar ist. In der Vergangenheit haben Gesundheitsämter einzelne Fragen nach Widersprüchen neu bewertet oder gestrichen – wie zuletzt im Oktober 2025 geschehen.

    Disclaimer

    Dieser Lösungsvorschlag basiert auf unserem Fachwissen und den uns gemeldeten Prüfungsfragen. Er stellt keine offizielle Auswertung dar und ersetzt nicht den amtlichen Lösungsschlüssel der Gesundheitsämter. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der vorgeschlagenen Antworten. Der offizielle Lösungsschlüssel wird voraussichtlich am 5. April 2026 veröffentlicht.

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