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    27. Juli 2026

    Heilpraktiker-Prüfung Hamburg: Anmeldung, Ablauf und Termine

    Die Heilpraktiker-Prüfung in Hamburg läuft nach den bundesweiten Regeln ab: zwei amtliche Überprüfungen pro Jahr im Frühjahr und im Herbst, Mindestalter 25 Jahre, keine gesetzliche Ausbildungspflicht. Zuständig ist in der Regel das Gesundheitsamt deines Hamburger Bezirks. Anmeldung, Fristen und Gebühren klärst du direkt dort, denn die setzt jede Behörde selbst fest.

    Heilpraktiker-Prüfung Hamburg: Welches Amt ist zuständig?

    Hamburg ist ein Stadtstaat, deshalb gibt es keine Landkreisebene wie in den Flächenländern. Die Gesundheitsämter sind in Hamburg bei den sieben Bezirksämtern angesiedelt: Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg. Welches Amt für dich zuständig ist, richtet sich in der Regel nach deinem Wohnsitz. Dort stellst du den Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis und wirst zur amtlichen Überprüfung geladen. Den allgemeinen Ablauf beschreibt unser Überblick zur Heilpraktiker-Prüfung.

    Anmeldung zur Heilpraktikerprüfung in Hamburg

    Die Anmeldung ist ein schriftlicher Antrag bei der Behörde, keine Kursbuchung. Üblicherweise gehören dazu der Antrag selbst, ein Lebenslauf, der Nachweis deines Schulabschlusses, ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung. Die Fristen setzt das Amt selbst. Sie liegen erfahrungsgemäß mehrere Wochen bis rund zwei Monate vor dem Prüfungstermin. Wer im Oktober schreiben will, kümmert sich also besser schon im Sommer darum. Schritt für Schritt zeigt das unser Leitfaden zur Anmeldung beim Gesundheitsamt.

    Voraussetzungen für die Zulassung in Hamburg

    Die Voraussetzungen sind bundesrechtlich geregelt und in Hamburg dieselben wie überall: Mindestalter 25 Jahre, mindestens ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss, sittliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung. Eine abgeschlossene Heilpraktikerausbildung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, die Überprüfung selbst ist der Eignungsnachweis. Die vollständige Liste mit allen Nachweisen findest du in unserem Beitrag zu den Voraussetzungen und der Zulassung. Dein Hamburger Amt kann ergänzende Unterlagen anfordern.

    Prüfungstermine in Hamburg

    Der schriftliche Teil wird an bundesweit abgestimmten Terminen geschrieben, in der Regel einmal im Frühjahr (meist im März) und einmal im Herbst (meist im Oktober). Das gilt auch für Hamburg. Das konkrete Datum, den Prüfungsort und die Uhrzeit erfährst du von der zuständigen Stelle, üblicherweise mit der Ladung. Plane den Termin nicht als Ziellinie, sondern als Fixpunkt, von dem aus du rückwärts rechnest: Anmeldefrist, Unterlagen, Lernphase, Wiederholungsphase.

    Ablauf: schriftliche und mündliche Überprüfung

    Die Überprüfung besteht aus zwei Teilen. Schriftlich beantwortest du beim allgemeinen Heilpraktiker in der Regel 60 Multiple-Choice-Fragen, für das Bestehen sind üblicherweise 75 Prozent richtige Antworten nötig, also 45 von 60. Wer den schriftlichen Teil besteht, wird zur mündlichen Überprüfung geladen. Sie wird individuell terminiert und dauert je nach Amt und Kommission unterschiedlich lang. Geprüft wird nicht Heilkunde auf Facharztniveau, sondern ob von deiner Tätigkeit eine Gefahr für Patienten ausgehen würde.

    Häufige Stolpersteine bei der Anmeldung

    Drei Punkte kosten in der Praxis am meisten Zeit. Erstens das Führungszeugnis: Es wird bei der Meldebehörde beantragt und direkt an das Amt geschickt, was einige Tage dauert. Zweitens der Schulabschluss: Wer sein Zeugnis nicht mehr findet, braucht eine Zweitschrift von der Schule oder dem Schulamt, und das dauert je nach Fall Wochen. Drittens die Frist selbst, die viele mit dem Prüfungstermin verwechseln. Reiche die Unterlagen mit deutlichem Puffer ein, sonst rutschst du auf den nächsten Termin ein halbes Jahr später.

    Kosten und Gebühren in Hamburg

    Die Gebühr für die amtliche Überprüfung setzt die zuständige Stelle nach ihrer Gebührenordnung fest, deshalb lässt sich für Hamburg keine allgemeingültige Zahl nennen. Bundesweit liegt die Spanne bei etwa 200 bis 700 Euro, teilweise getrennt abgerechnet nach schriftlichem und mündlichem Teil. Hinzu kommen Führungszeugnis, ärztliches Attest und dein Lernmaterial. Verbindlich ist immer die Auskunft deines Amtes.

    Vorbereitung: In Hamburg zählt derselbe Stoff

    Weil die schriftliche Prüfung bundesweit dieselbe Struktur hat, unterscheidet sich die Vorbereitung in Hamburg nicht von der in Bayern oder Niedersachsen. Entscheidend ist, dass du früh mit echten Altfragen im Prüfungsformat arbeitest und die Themen sicher beherrschst, bei denen die Kommission besonders genau hinsieht: Notfälle, meldepflichtige Krankheiten und die Grenzen deiner Behandlungserlaubnis. Wer nur Lehrbücher liest und nie im Multiple-Choice-Format übt, unterschätzt regelmäßig, wie präzise die Antwortoptionen formuliert sind.

    Heilpraktiker-Prüfung Hamburg im Überblick

    PunktIn der Regel in Hamburg
    ZuständigGesundheitsamt im Bezirksamt (7 Bezirke)
    Mindestalter25 Jahre
    Schulabschlussmindestens Hauptschulabschluss
    Ausbildungspflichtkeine
    TermineFrühjahr (März) und Herbst (Oktober)
    Schriftlich (allg. HP)60 Fragen, 75 Prozent zum Bestehen

    Fazit

    Für Hamburg gilt, was für jedes Bundesland gilt: Die Prüfung selbst ist bundesweit einheitlich, unterschiedlich sind nur Zuständigkeit, Fristen und Gebühren. Kläre früh, welches Bezirksamt für dich zuständig ist, reiche die Unterlagen mit Puffer ein und übe mit Altfragen im echten Prüfungsformat. Wie es im Nachbarbundesland aussieht, zeigt unser Beitrag zur Heilpraktiker-Prüfung in Niedersachsen.

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