13. Juli 2026
Heilpraktiker-Prüfung in Bayern: Ablauf, Anmeldung, Termine
Die Heilpraktiker-Prüfung in Bayern folgt denselben bundesweiten Regeln wie überall: zwei schriftliche Termine im Frühjahr und Herbst, Mindestalter 25 Jahre und die amtliche Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz. Zuständig ist in der Regel die Kreisverwaltungsbehörde beziehungsweise das Gesundheitsamt deines Wohnorts, etwa in München, Nürnberg oder Augsburg. Eine Ausbildung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Heilpraktiker-Prüfung in Bayern: Wer ist zuständig?
Das Heilpraktikergesetz gilt bundesweit, die Durchführung liegt aber bei den Ländern und Kommunen. In Bayern ist in der Regel die Kreisverwaltungsbehörde, also das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, mit dem zuständigen Gesundheitsamt dein Ansprechpartner. Dort stellst du den Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis und wirst zur amtlichen Überprüfung geladen. Welche Behörde konkret zuständig ist, richtet sich nach deinem Wohnsitz. Den allgemeinen Ablauf beschreibt unser Überblick zur Heilpraktiker-Prüfung.
Voraussetzungen für die Zulassung in Bayern
Die persönlichen Voraussetzungen entsprechen den bundesweiten Anforderungen. In der Regel musst du mindestens 25 Jahre alt sein, mindestens einen Hauptschulabschluss nachweisen, ein aktuelles Führungszeugnis und ein ärztliches Attest über deine gesundheitliche Eignung vorlegen. Eine bestimmte Ausbildung ist nicht Pflicht. Die vollständige Liste steht in unserem Beitrag zu den Voraussetzungen und der Zulassung; dein bayerisches Gesundheitsamt kann ergänzende Nachweise verlangen.
Anmeldung beim Gesundheitsamt
Die Anmeldung läuft über das für dich zuständige Gesundheitsamt in Bayern. Du reichst den Antrag mit Führungszeugnis, ärztlichem Attest und Nachweis des Schulabschlusses ein, in der Regel mehrere Wochen vor dem Prüfungstermin. Manche Ämter setzen eigene Fristen, die bis zu zwei Monate vorher liegen können. Wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft, steht in unserem Leitfaden zur Anmeldung beim Gesundheitsamt.
Prüfungstermine in Bayern
Der schriftliche Teil wird auch in Bayern an den bundesweit abgestimmten Terminen geschrieben, also einmal im Frühjahr (März) und einmal im Herbst (Oktober). Das genaue Datum geben die zuständigen Behörden bekannt. Welche Termine 2026 anstehen und wie du deinen Lernplan davon ableitest, liest du in unserem Beitrag zu den Prüfungsterminen 2026.
Ablauf: schriftliche und mündliche Überprüfung
Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Schriftlich beantwortest du beim allgemeinen Heilpraktiker in der Regel 60 Multiple-Choice-Fragen, für das Bestehen sind üblicherweise 75 Prozent richtig nötig. Nach bestandenem schriftlichen Teil folgt die mündliche Überprüfung, die das Gesundheitsamt individuell terminiert. Sie prüft, ob von deiner Tätigkeit keine Gefahr für die Patienten ausgeht.
Kosten und Gebühren in Bayern
Die Gebühren für die amtliche Überprüfung legt die jeweilige Behörde fest und unterscheiden sich daher innerhalb Bayerns. Hinzu kommen je nach Vorbereitung Kosten für Lernmaterial oder Kurse. Verbindliche Zahlen nennt dir dein zuständiges Amt. Eine Einordnung der Gesamtkosten findest du in unserem Beitrag zu den Kosten der Heilpraktiker-Prüfung.
Heilpraktiker-Prüfung Bayern im Überblick
| Punkt | In der Regel in Bayern |
|---|---|
| Zuständig | Kreisverwaltungsbehörde / Gesundheitsamt am Wohnort |
| Mindestalter | 25 Jahre |
| Schulabschluss | mindestens Hauptschulabschluss |
| Termine | Frühjahr (März) und Herbst (Oktober) |
| Schriftlich (allg. HP) | 60 Fragen, 75 Prozent zum Bestehen |
Fazit
Die Heilpraktiker-Prüfung in Bayern unterscheidet sich inhaltlich nicht von der in anderen Bundesländern: Es gelten dieselben Voraussetzungen, dieselben zwei Termine pro Jahr und dieselbe amtliche Überprüfung. Der Unterschied liegt in der Zuständigkeit deiner Kreisverwaltungsbehörde und in den lokalen Fristen und Gebühren. Kläre diese frühzeitig bei deinem Gesundheitsamt und starte rechtzeitig mit der Vorbereitung.